Der Zuströmbereich ist ein Instrument der Gewässerschutzgesetzgebung zum vorsorglichen Schutz vor Verunreinigungen durch langlebige und mobile Schadstoffe (z.B. Nitrat, Pestizid-Metaboliten etc.) und zur Sanierung von Grundwasserressourcen, welche zur Trinkwasserversorgung genutzt werden.

Was ist ein Zuströmbereich?

Wasser fliesst nicht nur durch Flüsse und Seen, sondern auch verborgen im Untergrund. Mit Grundwasserfassungen – also Quellen oder Pumpbrunnen – nutzen wir das Grundwasser für die Trinkwasserproduktion. Die Grundwasserschutzzonen schützen das Trinkwasser im fassungsnahen Bereich in erster Linie vor Verunreinigungen mit Krankheitserregern und abbaubaren Stoffe, die z. B. durch einen Unfall oder undichte Abwasserleitungen in unmittelbarer Nähe der Fassung in das Grundwasser gelangen können.

Vielerorts ist das Grundwasser jedoch mit Stoffen verunreinigt, die im Boden kaum zurückgehalten oder abgebaut werden und daher aus dem ganzen Einzugsgebiet der Grundwasserfassung stammen können. Zu diesen mobilen und persistenten Stoffen gehören beispielsweise Nitrat, Pflanzenschutzmittel und deren Abbauprodukte, PFAS, Medikamente oder Löse- und Reinigungsmittel. Zum Schutz vor Verunreinigungen mit solchen Stoffen wird der sogenannte Zuströmbereich ergänzend zu den Grundwasserschutzzonen bezeichnet.

Der Zuströmbereich umfasst gemäss den Vorgaben der Gewässerschutzgesetzgebung jenen Teilbereich innerhalb des Fassungseinzugsgebiets, wo der grösste Teil des zur Grundwasserfassung zuströmenden Wassers neu gebildet wird. Er wird von den Kantonen festgelegt und auf der Gewässerschutzkarte bezeichnet. Bis heute wurden in der gesamten Schweiz nur wenige Zuströmbereiche auf der Gewässerschutzkarte bezeichnet.

Zur langfristigen Sicherung der Versorgung mit sauberem Wasser ist es entscheidend, das Grundwasser dort zu schützen, wo es neu gebildet wird. Die Bezeichnung der Zuströmbereiche stärkt daher langfristig die Versorgungssicherheit der Bevölkerung in der Schweiz mit einwandfreiem Trinkwasser.

Die Plattform Grundwasserschutz unterstützt die Kantone und Fachbüros bei der Bemessung der Zuströmbereiche

Die Plattform hat im Auftrag des BAFU ein stufenweises Vorgehen zur Bemessung der Zuströmbereiche Zu von Grundwasserfassungen entwickelt. Das Konzept basiert auf einer schrittweisen Verfeinerung des hydrogeologischen Modells abhängig von den konkreten Bedürfnissen der Kantone beim Vollzug der Gewässerschutzgesetzgebung.

Aktuell wird das stufenweise Vorgehen beispielhaft an realen Standorten angewendet und als Best-Practice Beispiele dokumentiert. Diese Musterfallbeispiele dienen dann im Rahmen der Bemessung von Zuströmbereichen einerseits den Kantonen als Grundlage für die Erstellung eines Pflichtenhefts und andererseits den Fachbüros als fachtechnische Anleitung oder Arbeitshilfe.

Zudem werden häufige Fragestellungen und ggf. auftretende Schwierigkeiten/Stolpersteine, die während der Bearbeitung der Musterfallbeispiele auftreten, zusammengestellt. Diese werden dann anschliessend in Form von Methodenblättern oder Faktenblättern beantwortet.

Grundlagenbericht zum stufenweisen Vorgehen zur Bemessung der Zuströmbereiche Zu

Das stufenweise Vorgehen stellt eine pragmatische Herangehensweise für die Abgrenzung der Zuströmbereiche dar. Es lässt sich an die vorhandene Datengrundlage und lokale Bedingungen anpassen. Das Vorgehen unterstützt die Kantone darin, ihre Ressourcen wirkungsvoll einzusetzen und die Zuströmbereiche optimal zu bezeichnen. Dies hilft mit, dass der Schweizer Bevölkerung auch künftig einwandfreies Trinkwasser ohne aufwändige Aufbereitungsanlagen zur Verfügung steht.

Das stufenweise Vorgehen – So einfach wie möglich, so detailliert wie nötig

Die Abgrenzung des Zuströmbereichs kann herausfordernd sein, da häufig relevante Daten fehlen oder die Untergrundverhältnisse komplex sind. Ein allzu aufwändiges Verfahren ist nicht für jeden Zuströmbereich zweckmässig. In einigen Fällen reicht eine grosszügig als Zuströmbereich ausgewiesene Fläche aus, statt das Gebiet mit viel Aufwand weiter einzugrenzen.

Das stufenweise Vorgehen bietet den Kantonen eine pragmatische Herangehensweise zur Festlegung der Zuströmbereiche. Es ist anpassbar an lokale Gegebenheiten und Ressourcen und ermöglicht eine schrittweise Verfeinerung der Ergebnisse entsprechend dem konkreten Handlungsbedarf.

Stufe 1 | Potenzielles Fassungseinzugsgebiet: Woher stammt das Wasser möglicherweise?

Das potenzielle Fassungseinzugsgebiet entspricht dem gesamten Gebiet, von dem das Grundwasser möglicherweise zu einer Grundwasserfassung gelangt. Dabei ist noch nicht zwingend bekannt, aus welchen Flächen das zur Grundwasserfassung gelangende Wasser tatsächlich stammt. Das potenzielle Fassungseinzugsgebiet deckt diese Unsicherheiten ab, indem es die Flächen aller möglichen Konzeptvarianten als Umhüllende einschliesst.

Stufe 2 | Fassungseinzugsgebiet: Woher stammt das Wasser tatsächlich?

Das Fassungseinzugsgebiet umfasst sämtliche Flächen, die tatsächlich zum unterirdischen Wasserzufluss zu einer Grundwasserfassung beitragen. Es entspricht stets einer Teilfläche des potenziellen Fassungseinzugsgebiets.

Stufe 3 | Rechnerisch reduzierte Fläche nach der 90 %-Regel: Woher stammt wie viel Wasser?

Auf Basis des Fassungseinzugsgebietes wird die Fläche rechnerisch nach der sogenannten 90 %-Regel reduziert. Dabei wird nur das Gebiet für den Zuströmbereich berücksichtigt, woher etwa 90 % des zur Fassung gelangenden Grundwassers stammt. Die so reduzierte Fläche entspricht stets einer Teilfläche des Fassungseinzugsgebiets. In diesen Gebieten wirken vorbeugende Massnahmen oder Sanierungsmassnahmen am effektivsten. Die Gewässerschutzgesetzgebung sieht die Ermittlung des Zuströmbereichs nach diesem Vorgehen vor, falls dies mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist.

 

Abbildung 1: Übersicht zum stufenweisen Vorgehen zur Bemessung des Zuströmbereichs: Je besser die Datengrundlage ist, desto genauer kann der Zuströmbereich abgegrenzt werden.

Faktenblätter / Dokumente