Um das Grundwasser vor Verunreinigungen zu schützen, sind in der Gewässerschutzgesetzgebung verschiedene Schutzmassnahmen vorgesehen. So gilt zum Beispiel in der unmittelbaren Nähe der Grundwasserfassungen ein grundsätzliches Bauverbot. Dennoch befinden sich dort Bauten. Die Plattform erarbeitet im Auftrag des BAFU eine Methode zur Erhebung des Vollzugsstandes im planerischen Grundwasserschutz sowie zur Identifikation von Nutzungskonflikten in Grundwasserschutzzonen und -arealen.
Erhebung Vollzugsstand planerischer Grundwasserschutz in der Schweiz
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Aktuell wird der Vollzugsstand des planerischen Grundwasserschutzes in den Kantonen nur unvollständig erhoben. Folglich kann die Bundesverwaltung ihre Aufsichtspflicht nicht angemessen wahrnehmen und den Handlungsbedarf priorisieren. Die Auffassung, dass Verbesserungen der Monitoringtätigkeit angezeigt sind, wird vom BAFU sowie von einem Teil der kantonalen Umweltämter und anderen Vollzugsakteuren geteilt. Das BAFU hat in der Folge die Plattform Grundwasserschutz mit der Ausarbeitung eines Vorschlags für ein Monitoring-Verfahren beauftragt.
Im Rahmen dieses Auftrags ist ein Verfahrensvorschlag in enger Abstimmung mit den kantonalen Grundwasserschutzfachstellen für Erhebungen des Vollzugsstands von gesamtschweizerischem Interesse zu erarbeiten. Dabei geht es um die Frage, wie der Vollzugsstand des planerischen Grundwasserschutzes in den Kantonen erhoben werden könnte und wie dessen Entwicklung über die Zeit beurteilt werden kann.
App zur Felderhebung von Nutzungskonflikten in Grundwasserschutzzonen
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Die Grundwasserschutzzonen dienen dazu, Grundwasservorkommen, die für die Trinkwasserversorgung genutzt werden, im fassungsnahen Bereich vor jeglicher Verschmutzung (insbesondere vor Fäkalkeimen) zu schützen. Sie verhindern, dass der Grundwasserdurchfluss zur Fassung nachteilig beeinflusst oder behindert wird.
Die Schutzzonen müssen um alle Grundwasserfassungen herum ausgeschieden werden, die im öffentlichen Interesse liegen. Sie stellen das wichtigste Instrument des nutzungsorientierten planerischen Grundwasserschutzes der Gewässerschutzgesetzgebung dar.
Nutzungskonflikte sind unzulässige Anlagen und Tätigkeiten, die in Grundwasserschutzzonen gesetzlich nicht erlaubt sind. Kann die davon ausgehende Gefährdung fürs Grundwasser aufgrund fehlender oder mangelhafter baulich-technischer Massnahmen nicht ausgeschlossen werden, besteht ein Vollzugsdefizit.
Die Plattform Grundwasserschutz erarbeitet in enger Zusammenarbeit mit den kantonalen Grundwasserschutzfachstellen der Kantone St. Gallen und Zürich eine Applikation zur Erhebung von Nutzungskonflikten in Grundwasserschutzzonen.
Faktenblätter
Tool zur Erhebung
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Unsere App für den professionellen Einsatz unterstützt Sie bei Ihrer Arbeit.
Nutzen Sie die praxistaugliche Anwendung für eine gesamtheitliche Übersicht über den Schutzzustand Ihrer Grundwasserfassungen und nutzen Sie den Austausch mit allen relevanten Akteuren. Die Zugangsdaten für Ihren Einsatzbereich mit Ihren Grundwasserschutzzonen erhalten Sie über Ihre kantonale Grundwasserfachstelle.