Zuströmbereiche ZU

Zur langfristigen Sicherung der Versorgung mit sauberem Wasser ist es entscheidend, das Grundwasser dort zu schützen, wo es neu gebildet wird.

Der Zuströmbereich umfasst gemäss den Vorgaben der Gewässerschutzgesetzgebung jenen Teilbereich innerhalb des Fassungseinzugsgebiets, wo der grösste Teil des zur Grundwasserfassung zuströmenden Wassers neu gebildet wird. Er wird von den Kantonen festgelegt und auf der Gewässerschutzkarte bezeichnet.

Der Zuströmbereich ZU umfasst das Gebiet, aus dem etwa 90 % des Grundwassers stammen, welches zu einer Grundwasserfassung gelangt.

Im planerischen Grundwasserschutz stellt der Zuströmbereich ZU das Instrument, um einen umfassenden und gezielten Schutz der Wasserqualität bei Grundwasserfassungen von öffentlichem Interesse gewährleisten. Bis heute wurden in der gesamten Schweiz nur wenige Zuströmbereiche auf der Gewässerschutzkarte bezeichnet.

Aktuell wird gestützt auf die Motion 20.3625 «Wirksamer Trinkwasserschutz durch die Bestimmung der Zuströmbereiche» eine Gesetzesgrundlage ausgearbeitet, die verlangt, dass die Zuströmbereiche möglichst rasch an ausgewählten Standorten bezeichnet werden müssen.

Bisher wurden erst wenige Zuströmbereiche bezeichnet. Daher stellt die fehlende Erfahrung in der technischen Bemessung der Zuströmbereiche für die kantonalen Fachstellen und Fachbüros eine grosse Herausforderung dar.

Die Plattform unterstützt hier mit den nötigen Grundlagen und Empfehlungen zur Umsetzung. Zudem prüft sie weitere Massnahmen in der Aus- und Weiterbildung.

+
Arbeitspaket
Bemessung der Zuströmbereiche

Die aktuell geltenden methodischen Grundlagen zur Bemessung der Zuströmbereiche wurden vor etwa 20 Jahren entwickelt. Bis heute wurden in der Schweiz nur wenige Zuströmbereiche bemessen und auf der Gewässerschutzkarte bezeichnet.

Aktuell folgt die Bemessung der Zuströmbereiche methodischen Grundlagen, die vor über 20 Jahren entwickelt wurden. Der heutige Stand der Technik überholte einzelne Aspekte der dazu vorgeschlagenen Methoden.

Aus diesem Grund werden in der Praxis neue Bemessungsmethoden entwickelt und angewandt. Die gegenwärtig angewandten Ansätze unterscheiden sich teils stark, was dazu führt, dass dem Vollzug eine regional uneinheitliche Grundlage zur Verfügung steht.

Zu neuen Methoden oder Bemessungsverfahren wurde weder eine gründliche wissenschaftliche Diskussion geführt, noch eine schweizweite Abstimmung vorgenommen. Dies kann dazu führen, dass die dem vorsorglichen Grundwasserschutz zur Verfügung stehenden Mittel unter Umständen nicht optimal eingesetzt werden.

Die Revision der Bemessungsgrundlagen soll die dem Vollzug zur Verfügung stehenden Grundlagen vereinheitlichen und auf den aktuellen Stand der Technik bringen. Wir erarbeiten gemeinsam mit der Praxis und Forschung eine pragmatische und doch wissenschaftlich robuste Methode zur Bemessung von Zuströmbereichen.

Dazu haben wir eine Expertengruppe gegründet. Die Arbeiten zielen darauf ab, die aktuelle Praxishilfe künftig durch eine Empfehlung zu ersetzen. Diese unterstützt Kantone bei der Auftragsvergabe und setzt technische Qualitätsstandards an die Arbeiten.

Expertengruppe

Stephanie ZimmermannBundesamt für Umwelt, Abteilung Hydrologie
Julie BoillatFachstelle Grundwasserschutz des Kantons Freiburg
Rolf TschumperFachstelle Grundwasserschutz des Kantons Bern
Jannis EptingUniversität Basel
Joaquin Jimenez-MartinezETH Zürich
Thierry BussardFachbüro Kanton Waadt
Christian GmünderFachbüro Kanton Zürich
Rouven KünzeFachbüro Kanton Zürich
Samuel DiemFachbüro Kanton Aargau

Dokumente

StatusBeschreibung
LaufendProjektbeschrieb Gesamtprojekt
LaufendProjektbeschrieb Pilotstudie