Zur langfristigen Sicherung der Versorgung mit sauberem Wasser ist es entscheidend, das Grundwasser dort zu schützen, wo es neu gebildet wird.
Der Zuströmbereich umfasst gemäss den Vorgaben der Gewässerschutzgesetzgebung jenen Teilbereich innerhalb des Fassungseinzugsgebiets, wo der grösste Teil des zur Grundwasserfassung zuströmenden Wassers neu gebildet wird. Er wird von den Kantonen festgelegt und auf der Gewässerschutzkarte bezeichnet.
Der Zuströmbereich ZU umfasst das Gebiet, aus dem etwa 90 % des Grundwassers stammen, welches zu einer Grundwasserfassung gelangt.
Im planerischen Grundwasserschutz stellt der Zuströmbereich ZU das Instrument, um einen umfassenden und gezielten Schutz der Wasserqualität bei Grundwasserfassungen von öffentlichem Interesse gewährleisten. Bis heute wurden in der gesamten Schweiz nur wenige Zuströmbereiche auf der Gewässerschutzkarte bezeichnet.
Aktuell wird gestützt auf die Motion 20.3625 «Wirksamer Trinkwasserschutz durch die Bestimmung der Zuströmbereiche» eine Gesetzesgrundlage ausgearbeitet, die verlangt, dass die Zuströmbereiche möglichst rasch an ausgewählten Standorten bezeichnet werden müssen.
Bisher wurden erst wenige Zuströmbereiche bezeichnet. Daher stellt die fehlende Erfahrung in der technischen Bemessung der Zuströmbereiche für die kantonalen Fachstellen und Fachbüros eine grosse Herausforderung dar.
Die Plattform unterstützt hier mit den nötigen Grundlagen und Empfehlungen zur Umsetzung. Zudem prüft sie weitere Massnahmen in der Aus- und Weiterbildung.