Die Grundwasserschutzzonen dienen dazu, Grundwasservorkommen, die für die Trinkwasserversorgung genutzt werden, im fassungsnahen Bereich vor jeglicher Verschmutzung (insbesondere vor Fäkalkeimen) zu schützen. Sie verhindern, dass der Grundwasserdurchfluss zur Fassung nachteilig beeinflusst oder behindert wird.
Die Schutzzonen müssen um alle Grundwasserfassungen herum ausgeschieden werden, die im öffentlichen Interesse liegen. Sie stellen das wichtigste Instrument des nutzungsorientierten planerischen Grundwasserschutzes der Gewässerschutzgesetzgebung dar.
Gegenwärtig wird festgestellt, dass der Vollzug der Grundwasserschutzzonen durch die Kantone bzw. Gemeinden nicht überall konsequent durchgeführt wurde und wird. Unter anderem aus diesem Grund bestehen in den Grundwasserschutzzonen zahlreiche Nutzungskonflikte, welche die Versorgungssicherheit mit einwandfreiem Grundwasser gefährden.
Beispielsweise können Abwasserleitungen oder nicht konforme Versickerungen eine Gefährdung des Trinkwassers darstellen, weshalb risikomindernde Massnahmen umgesetzt werden müssen (Art. 31 Abs. 2 Bst. a und b GSchV).
In seiner Stellungnahme zum Bericht «Grundwasserschutz in der Schweiz» der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N) vom 30. Juni 2022 beurteilt der Bundesrat es ebenfalls als problematisch, dass die Bestimmungen der Gewässerschutzgesetzgebung bezüglich des Grundwasserschutzes auch 50 Jahre nach dem Inkrafttreten und 25 Jahre nach seiner letzten grundlegenden Revision durch die Kantone und Gemeinden noch immer nicht systematisch vollzogen werden.
Der Bundesrat teilt die Ansicht der GPK-N, dass die in vielen Kantonen bestehenden erheblichen Defizite rasch beseitigt werden müssen und ein besserer Schutz der Trinkwasserressourcen gewährleistet werden soll.
Auf kantonaler Ebene fehlt zur Zeit eine gesamtheitliche und transparente Übersicht zu den bestehenden Nutzungskonflikten in den Grundwasserschutzzonen.
Um die Massnahmen zur Behebung der Konflikte zielgerichtet, priorisiert und lösungsorientiert anzugehen, wird auf Kantonsebene ein objektive Überblick zu den bestehenden Vollzugsdefiziten in den Grundwasserschutzzonen benötigt.